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Adrian Heinemann - Freiberuflicher Wirtschaftsinformatiker

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Adrian Heinemann, im Folgenden Wirtschaftsinformatiker genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

§ 1 Haftung
1.1 - Der Wirtschaftsinformatiker haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
1.2 - Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Funktion.
1.3 - Der Wirtschaftsinformatiker haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
1.4 - Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Wirtschaftsinformatiker geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

§ 2 Vergütung
2.1 - Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ¼ Stunde (15 Minuten) aufgerundet und entsprechend mit 24,00 € vergütet.
2.2 - Alle Preise für erbrachte Leistungen und Entwürfe des Wirtschaftsinformatikers verstehen sich als Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG.
2.3 - Sonderauslagen und Zusatzkosten werden ohne Abzug in Rechnung gestellt.
2.4 - Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.

§ 3 Herausgabe von Daten
3.1 - Hat der Wirtschaftsinformatiker dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Wirtschaftsinformatikers verändert werden.
3.2 -Der Wirtschaftsinformatiker haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Wirtschaftsinformatikers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
3.3 - Die Herausgabe von „offenen Daten“ z.B. 3D-Produktionsdateien, Ebenendateien, RAW-Daten, und weitere Daten) muss gesondert vereinbart und entsprechen Vergütet werden.
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§ 4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
4.1 - Im Rahmen des Auftrags besteht für den Wirtschaftsinformatiker Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
4.2 - Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Wirtschaftsinformatiker eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
4.3 - Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Wirtschaftsinformatiker übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Wirtschaftsinformatiker im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 - Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Wirtschaftsinformatikers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
5.2 - Bei Verstoß gegen Punkt 5.1 hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsinformatiker eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
5.3 - Der Wirtschaftsinformatiker überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Wirtschaftsinformatiker bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
5.4 - Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Wirtschaftsinformatiker und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Schlussbestimmungen
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.